Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein |
Beschlossen am: | 20.09.2020 |
Eingereicht: | 23.09.2020, 18:39 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Sichtbarkeit für nicht binäre Menschen schaffen: FINT* statt FIT*
Beschlusstext
Änderungen in der Satzung:
Ersetze §6 (2) durch
(2) Alle Gremien und Organe mit zu wählenden Plätzen der GRÜNEN JUGEND
Schleswig-Holstein müssen mindestens zur Hälfte mit FINT*-Personen besetzt sein.
Alles weitere regelt das FINT-Statut, welches Teil dieser Satzung ist
Ersetze §8 (2) durch:
(2) Der Vorstand muss mindestens zur Hälfte aus Frauen, Inter*, Nicht-Binären*
und Trans* Personen bestehen.
Ersetze §18 (2) durch:
(2) Die Landesschiedsordnung, das FINT-Statut und die allgemeine
Geschäftsordnung sind Teil dieser Satzung.
FINT-Statut
§ 1 Mindestquotierung
1. Alle gewählten Gremien, Organe, Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegationen der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein sind mindestens zur Hälfte mit
Frauen, Inter*, Nicht-Binären* und Trans* (FINT*) Personen zu besetzen. Wir
setzen uns darüber hinaus für eine geschlechtergerechte Gleichverteilung von
Verantwortung innerhalb unserer Gremien ein.
2. Steht bei Delegationen nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser
grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit einer FINT* Person zu
besetzen. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINT* Person,
so muss im Anschluss der Platz ebenso lange mit einer FINT* Person besetzt
werden. Die*Der Delegierte für den Bundesfinanzausschuss ist von dieser Regelung
ausgenommen. Falls die*der Schatzmeister*in nicht weiblich, inter*. nicht-binär*
oder trans* ist, muss dieses Amt von einer FINT* Person übernommen werden.
3. Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINT*Forum.
§ 2 FINT*Forum
1. Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden Stimmberechtigten
weiblichen, inter*, nicht-binären* und trans* Mitglieder beschließen, ob sie ein
FINT*Forum abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede
behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die Anwesenden beraten dann bis
zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach dem
Ende des FINT*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Das FINT*Forum gilt
als Teil des jeweiligen Gremiums. Die Organisator*innen sind für ein
Parallelprogramm, in dem ein FINT*- oder genderpolitisches Thema behandelt wird,
für alle, die nicht am FINT*Forum teilnehmen, verantwortlich.
2. Auf dem FINT*Forum können die FINT* Personen
• über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit
vorher zu besetzende FINT*Plätze nicht besetzt werden konnten,
• ein FINT*Votum beschließen,
• ein FINT*Veto auszusprechen.
3. Öffnung von offenen Plätzen
• Sollte keine FINT* Person auf einen FINT*Platz kandidieren oder gewählt
werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze
zu öffnen.
• Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine FINT* Person auf einem
einer FINT* Person zustehenden Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt
bleiben. Dies kann aber von einem FINT* Forum aufgehoben werden.
• Das FINT*Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle
Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben
auch diese Plätze unbesetzt.
4. FINT*Votum und FINT*Veto
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINT*
Personen berühren oder welche FINT* Personen besonders betreffen, haben die
FINT* Personen die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine
gesonderte Abstimmung nur unter den FINT* Personen durchzuführen. Es kann ein
FINT*Votum, ein FINT*Veto oder ein FINT*Votum verbunden mit einem FINT*Veto
beschlossen werden. Ein FINT*Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die
Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten
die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINT*Forums und der
Gesamtversammlung voneinander abweichen, wird das FINT*Votum zum FINT*Veto mit
aufschiebender Wirkung, sofern es nicht zuvor vom FINT*Forum anders beschlossen
wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht
werden. Ein erneutes FIT-Veto in der gleichen Sache ist nicht möglich.
§ 3 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches
das Recht von FINT* Personen auf mindestens die Hälfte der Redezeit
gewährleistet, gegebenenfalls auch das Führen getrennter Redelisten. Nach dem
letzten Redebeitrag der FINT*liste kann die Diskussion nur durch ein FINT*Votum
weitergeführt werden. Die Versammlungsleitung ist mindestens zur Hälfte von
FINT* Personen zu übernehmen. Die Versammlungsleitung hat die Aufgabe, sich
selbst und die Versammlung für ein gendergerechtes Redeverhalten zu
sensibilisieren.
§ 4 Frauen-, inter*-, nicht-binären*- trans*- und genderpolitische Sprecher*in
1. Die*Der Frauen-, inter*-, nicht-binären*- trans*- und genderpolitische
Sprecher*in (FINT*-GPS) ist für die Initiierung frauen*-, inter*-, nicht-
binären*-, trans*- und genderpolitischer Maßnahmen in der GRÜNEN JUGEND
Schleswig-Holstein federführend zuständig. Zudem ist sie*er in diesen
Themengebieten für die Vernetzung mit den anderen Landesverbänden sowie dem
Bundesverband zuständig. Sie*Er hat mindestens einmal im Jahr auf einer
Landesmitgliederversammlung darüber zu berichten.
2. Die*Der frauen-, inter*-, nicht-binären*- trans*- und genderpolitische
Sprecher*in ist Mitglied im Landesvorstand.
§ 5 Geschlechtergerechte Sprache
Alle Veröffentlichungen der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein sind in
geschlechtergerechter Sprache zu erstellen. Dabei soll jedoch nicht nur die
männliche und weibliche Form genannt werden, sondern auch die
Vielgeschlechtlichkeit deutlich gemacht werden.
§ 6 Einstellungspraxis
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fördert auch als Arbeitgeberin die
Gleichstellung. In Bereichen, in denen FINT* Personen unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
§ 7 Bildungsarbeit
Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINT* Personen
mindestens die Hälfte der Teilnehmenden ausmachen. Falls es eine begrenzte
Anzahl an Plätzen gibt, ist die Hälfte der Plätze bis zu einem Stichtag für
FINT* Personen zu reservieren. Falls ein Bewerbungsverfahren notwendig ist,
werden FINT* Personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der
Organisation von Veranstaltungen darauf zu achten, mindestens zur Hälfte
weibliche, inter*, nicht binäre* oder trans* Referent*innen einzuladen.
§ 8 Definition
FINT*-Person im Sinne dieses Statutes sind alle Menschen, die sich selbst als
weiblich, inter*, nicht binär* oder trans* definieren.