A14NEU2: Mindestalter innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein abschaffen
Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2020, 10:10 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2020, 10:10 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass das Mindestalter
für eine Mitgliedschaft bei Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein sowie den
Kreis- und Ortsverbänden abgeschafft wird.Dazu ist auf eine Satzungsänderung des
Paragraphen 2 Abs. 1 der Landessatzung hinzuwirken.
Nach § 2 Abs. 1 der Landessatzung ist eine Mitgliedschaft innerhalb des Landesverbandes Schleswig-Holsteins nur dann möglich, wenn man mindestens 14 Jahre alt ist. Wir von der GRÜNEN JUGEND sollten dies ablehnen, da jeder Mensch das Recht haben sollte, an der Politik teilzuhaben sowie dort seine Meinungen und Idee hineinzutragen.
In der Satzung des Bundesverbandes ist kein Mindestalter festgelegt. Man müsse laut § 4 Abs. 1 der Bundessatzung lediglich die Grundsätze (Grundkonsens und Satzung) und Programme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennen und darf keiner anderen Partei angehören. Hinter dem sollten wir auch stehen, denn auch unter 14 Jahren ist dies möglich, den Anforderungen gerecht zu werden und sich außerdem politisch zu interessieren, sich einzubringen und einen Mehrwert für die Partei zu leisten.
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