A1NEU3: Trinkwasser schützen! Klärschlamm runter von den Feldern!
Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2020, 18:20 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2020, 18:20 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und vor allem
das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein dazu auf, die
Klärschlammverordnung in Punkto Entsorgung dahingehend zu verändern, dass der
durch die Reinigung unseres Trinkwassers entstehende Klärschlamm ab sofort nicht
mehr auf unseren Feldern, sondern thermisch in Monoverbrennungsanlagen entsorgt
wird. Neben der Schaffung von Verbrennungskapazitäten sollten ebenfalls dringend
Lagerkapazitäten für den getrockneten Klärschlamm geschaffen werden. Der Bau
dieser Verbrennungsanlagen muss sofort angegangen werden!
Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die regierenden Parteien in Bund,
Land und Kommunen dazu auf, Klärschlamm zukünftig in Pyrolyseanlagen zu
Pflanzenkohle zu verarbeiten und anschließend als Düngemittel, in der
Tiermedizin oder der Geruchsneutralisierung bei Gülle zu verwenden.
Bei der Klärschlammpyrolyse müssen die Möglichkeiten für die Rückgewinnung von
dem endlichen, aber für die Nahrungsmittelversorgung unerlässlichen Phosphor
ausgeschöpft werden.
Zu diesem Zweck muss unter anderem die bundesweite Düngemittelverordnung
angepasst werden, in der Pflanzenkohle noch nicht als mögliches Düngemittel
aufgelistet ist, auch wenn diese z.B. in Kainberg in Österreich bereits sehr
erfolgreich zum Düngen von Pflanzen eingesetzt wird.
Die Kommunen sollten statt Monoverbrennungsanlagen den Bau von Pyrolyseanlagen
planen, bzw. diese schrittweise ersetzen. Sie sollten außerdem Konzepte zum
Verkauf der entstandenen Pflanzenkohle entwickeln. So wird der Kohlenstoff in
den Kreislauf zurückgeführt und nicht in der Atmosphäre engelagert, wo er den
Klimawandel anheizt.
Die entsprechenden Gesetze auf EU-, Bundes-, Landesebene sind begleitend
dahingehend zu ändern, dass die Klärschlammentsorgung in diesem Sinne
umgestaltet wird.
Hintergrund:
Bei Klärschlamm als Düngemittel sind vor allem die organischen, also
kohlenstoffhaltigen Schadstoffe problematisch. Diese zerfallen durch die
Pyrolyse zu Pflanzenkohle und werden damit zu einem wertvollen Düngemittel. Die
Schwermetallbelastung ist dagegen an den meisten Orten sehr niedrig. In Kiel ist
z.B. nur die Quecksilberbelastung relevant hoch. Dennoch ist die Festlegung und
Einhaltung von Grenzwerten notwendig und sinnvoll.
Bei der Phosphorrückgewinnung ist die Ausbeute kaum niedriger als bei
Monoverbrennungsanlagen, dafür ist zudem das gewonnene Phosphor von höherer
Qualität.
An verschiedenen Orten der Welt (u.a. in Tokyo, aber auch in Deutschland) sind
bereits Klärschlammpyrolyseanlagen im Einsatz. Im Gegensatz zu
Monoverbrennungsanlagen haben sie den Vorteil, dass sie in Modulen (also Stück
für Stück) dazu gebaut werden können, was sie flexibler und eiffizienter macht.
Klärschlamm umfasst alle festen Stoffe, die bei der Reinigung unseres Abwassers entstehen. Darunter sind zum größten Teil Schwermetalle, Arzneimittelrückstände und Kunststoffreste. Dieses höchst toxische Gemisch auf unsere Felder zurückzugeben ist nicht länger haltbar. Denn so ergibt sich ein Kreislauf, in dem alle rausgefilterten Stoffe wieder in unser Grundwasser und die Umwelt übergehen. In Schleswig-Holstein kamen 2018 43.235 Tonnen Klärschlamm zurück auf die Felder. Das entspricht etwa 70% des gesamten produzierten Klärschlamms in SH. In dieser höchstentwickelten und technisierten Welt ist es an der Zeit sich auch bei der Entsorgung von Klärschlamm von der konservativen Methode hin zu den bestehenden alternativen Möglichkeiten zu begeben. So wie es beispielsweise Hamburg, mit der Umstellung zur Verbrennung des Klärschlamms, bereits getan hat.
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